Botulinumtoxinbehandlung

Die Injektion von Botulinumtoxin ist eine seit über 15 Jahren etablierte und sichere Säule in der Faltentherapie.  Botulinumtoxin A (BTX) ist das Neurotoxin eines Bakteriums mit einer ganz spezifischen Wirkung: Es blockiert die Wirkung von Acetylcholin, einem Botenstoff, der den Muskel zur Kontraktion anregt. Durch diese gezielte Blockade wird dann die Muskelaktivität im behandelten Bereich reduziert und durch den nachlassenden Muskelzug entspannen sich die Falten buchstäblich. 
 
Stirnfalten, Zornesfalten und Lachfalten entstehen durch eine zu ausgeprägte Kontraktion der mimischen Muskulatur des Gesichtes. Anspannung und Streß können zu einer zu ausgeprägten Faltenbildung führen. Diese Falten lassen sich gezielt und nebenwirkungsarm mit Botulinumtoxin behandeln. Nach wenigen Tagen werden sich die Muskeln entspannen und die Falten verschwinden. Im Gegensatz zu manchem Promi mit „versteinertem Gesichtsausdruck“ ist unser ästhetisches Ziel ein natürlicher Effekt. Ihre Mimik bleibt erhalten, aber Sie wirken entspannt und ausgeruht. 
 
Der Effekt einer Behandlung mit Botulinumtoxin hält je nach Muskelstärke, Muskelaktivität und verabreichter Dosis ca. 3-9 Monate und ist komplett reversibel. Durch wiederholte Anwendungen erreichen sie eine deutliche Verminderung der Faltentiefe und können den Alterungsprozeß langfristig hinauszögern.
 
Ein weiteres Einsatzgebiet des Botulinumtoxins ist die Behandlung des übermäßigen Schwitzens (Hyperhidrose). Es gibt kein effektiveres Mittel für die Behandlung der Hyperhidrose der Achselhöhlen als Botulinumtoxin. Für die betroffenen Patienten  ein Meilenstein in der Therapie. Die Wirkung beruht auf der Blockade der Übertragung der Nervenimpulse auf die Schweißdrüsen der Haut. Auch hier tritt der Effekt nach wenigen Tagen ein und hält zwischen 6 und 12 Monaten an.
 
Wir beraten und informieren Sie persönlich über alle Risiken und Nebenwirkungen und entwickeln gerne gemeinsam mit Ihnen Ihr Therapiekonzept.
 
Dr. med. Isabel Schuster, Tel. 02054-870 9221, sh. auch Praxiszeiten und Kontakt
 
► Wir verwenden nur für die Indikationen arzneimittelrechtlich zugelassene Botulinumtoxin A Präparate. Noch ein Wort zu Botox Anwendungen von nicht-ärztlichen Anwendern. Das Verabreichen von dem rezeptpflichtigen Botulinumtoxin A ist berufsrechtlich und haftungsrechtlich eine ärztliche Tätigkeit. Auf der Webseite der DGBT  finden Sie fundierte und objektive Informationen bezüglich der Botoxtherapie.
 
Dr. med. Isabel Schuster, Tel. 02054-870 9221, siehe auch Praxiszeiten und Kontakt
 

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